Personliche Beratung 492x360

Persönliche Beratung

nach telefonischer Terminvereinbarung

unter Einhaltung der Hygienevorschriften

Telefonische Beratung 492x360

Telefonische Beratung / Kontakt

05121 - 28 20 941

05121 - 28 20 942

Beratung per E Mail 492x360

Beratung per E-Mail

info@eutb-hi.de

EUTB® in Hildesheim

Unabhängige Teilhabeberatung
Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.

Osterstr. 6 (Eingang Jakobistraße)

31134 Hildesheim

Tel. 0 51 21 - 28 20 94 1
Tel. 0 51 21 - 28 20 94 2

E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Termine nach Vereinbarung

Kurzfilm über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Kurzfilm über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in dt. Gebärdensprache

Herzlich willkommen bei der EUTB® Stadt und Landkreis Hildesheim

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) berät und unterstützt

  • Ratsuchende Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
  • Angehörige und Partner*innen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
  • alle Interessierten

Selbstbestimmung und Lebensqualität sind uns wichtig!

→   Wollen Sie Ihren Alltag trotz Einschränkungen selbstbestimmt gestalten?
  Benötigen Sie Hilfsmittel oder technische Hilfen?
   Wollen Sie Informationen zu bestimmten Teilhabeleistungen?
→   Haben Sie weitere Fragen?

Sprechen Sie uns an

  • persönlich
  • telefonisch
  • per Mail

  Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
→   Es findet keine Rechtsberatung statt!
→   Für ein Beratungsgespräch empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.

 

Standort Teilhabeberatung Hildesheim


Größere Karte anzeigen

Teilhabe

Teilhabe heißt einbezogen sein in alle Lebensbereiche, bei etwas mitmachen. Niemand darf aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit benachteiligt werden. Deswegen gibt es das Bundesteilhabegesetz und ein wichtiger Bereich ist, z.B. das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Zugang zum Lebensbereich Arbeit bedeutet auch mehr selbstbestimmtes Leben, Chancengerechtigkeit und Daseinsentfaltung.

Aus dem Sozialgesetzbuch 9 §49, Absatz 1:
„Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.“


  • Eutb
  • BMAS