Eigenverantwortung und Selbstbestimmung fördern

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle in Hildesheim eröffnet.

Selbstbestimmt sollen alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Damit diese Teilhabe auch Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Menschen möglich ist, gibt es für sie und ihre Angehörigen jetzt die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) in Hildesheim. Heute wurde die Beratungsstelle in der Osterstraße offiziell eröffnet.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein: „Teilhabe ist ein wichtiger Aspekt in unserer Gesellschaft“ sagt der Hildesheimer Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. Hildesheim sei zwar gut aufgestellt, auch aufgrund der vielen Träger, die sich seit Jahren für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Dennoch: „Die Eröffnung der Beratungsstelle bildet einen Meilenstein, aber es liegen noch weitere vor uns“, erklärt Meyer.

Behörden und Einrichtungen seien noch mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschäftigt, betont Sabine Voshage-Schlimme vom Sozialamt des Landkreises Hildesheim. Sie setzt auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Beratungsstelle: „Wir wollen etwas für die betroffenen Menschen bewegen. Gemeinsam werden wir das schaffen.“

Das Bundesteilhabegesetz habe Risiken, biete aber auch Chancen, erläutert Bolko Seidel, Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim: „Es ist ein Fingerzeig in die richtige Richtung“. Mit der Beratungsstelle habe man Neuland beschritten, unter anderem in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger, und neue Perspektiven bekommen, so Seidel: „Soziale Arbeit ist mehr im Verbund zu leisten.“ Die gemeinsame Trägerschaft der Beratungsstelle habe auch andernorts Beachtung gefunden.

„Ziel der Beratung ist es, die Ratsuchenden in ihrer Eigenverantwortung, individuellen Lebensplanung und Selbstbestimmung zu unterstützen und zu stärken“, erklärt die Leiterin der Beratungsstelle, Sabine Jensen. Welche Hilfen können in Anspruch genommen werden? Was gibt es für Leistungen? Wer ist zuständig? In der Beratungsstelle gibt es Rat zu sämtlichen Fragen von Rehabilitation und Teilhabe. „Eine Rechtsberatung findet aber nicht statt“, betont Jensen.

Die Beratung erfolgt unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und setzt bereits an, bevor Leistungen beantragt werden. Sie ist nur den Ratsuchenden verpflichtet. „Hier spielen die individuellen Faktoren eine wichtige Rolle“, sagt Jensen und hat dabei immer ein Ziel vor Augen: „Menschen mit Behinderung sollen ihren Alltag selbst gestalten können.“

Um eine solch unabhängige Beratung gewährleisten zu können, haben sich in Hildesheim sieben soziale Anbieter zusammengeschlossen und den Verein „Unabhängige Teilhabeberatung Stadt und Landkreis Hildesheim“ gegründet. Beteiligt sind die Lebenshilfe Hildesheim, AWO Trialog, die Stiftung katholische Behindertenhilfe, die Diakonie Himmelsthür, der Paritätische Hildesheim, das AMEOS Klinikum und der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim. Der Verein hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag bekommen, die Beratungsstelle in Hildesheim umzusetzen. „Eine solch enge Zusammenarbeit gab es bislang nicht“, sagt Vereinsvorsitzender Christian Janzen. Er erhofft sich, dass die Beratungsstelle gut angenommen und von den betroffenen Menschen genutzt wird. Denn: „Die Antragsverfahren werden nicht einfacher und die Klienten haben nach dem neuen Bundesteilhabegesetz zwar mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten“, erläutert Janzen.

Eine wesentliche Rolle in der EUTB spielt auch das so genannte Peer Counseling, die Beratung von Betroffenen durch Betroffene. „Diesen Bereich wollen wir als Nächstes anschieben“, berichtet der Vorsitzende. Eine erste Herausforderung haben Janzen und seine Mitstreiter mit der Suche nach geeigneten Räumen gemeistert. Mit der Beratungsstelle in der Osterstraße in Hildesheim werden die Vorgaben des Bundes erfüllt. Sie verfügt unter anderem über einen barrierefreien Zugang sowie einen separaten Raum für vertrauliche Beratungen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im Bundesteilhabegesetz verankert. Sie wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Rund 500 Beratungsstellen entstehen derzeit bundesweit. „Mit der Beratungsstelle wollen wir auch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit vorantreiben“, sagt Janzen.

Kontakt: EUTB, Osterstraße 6 (Eingang Jakobistraße), 31134 Hildesheim, Telefon: 05121-2820491, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.teilhabeberatung-hildesheim.de

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Sabine Jensen und Christian Janzen präsentieren die EUTB-Stelle in der Osterstraße (Eingang Jakobistraße) in Hildesheim