Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

Was bedeutet EUTB®?

Ergänzend zu den bestehenden Beratungsstrukturen der Rehabilitationsträger
Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben
Beratung orientiert sich am Bedarf und den Interessen der Ratsuchenden

Wen berät und unterstützt die EUTB®?

Alle Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, sowie deren Angehörige und alle Interessierten.

Warum berät und unterstützt die EUTB®?

Die EUTB® soll dazu beitragen, die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu stärken.

Wie macht die EUTB® das?

Die EUTB® gibt Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfen im Rahmen der Teilhabe bevor ein Antrag gestellt wird.

Warum ist das wichtig?

Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen haben ein Recht am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben und brauchen Informationen, um dieses Recht einfordern zu können.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Die Ergänzende unabhängige TeilhabeBeratung (EUTB®) wurde zum 01.01.2018 bundesweit eingeführt. Es gibt inzwischen ca. 500 Beratungsstellen, die auf der Grundlage des neuen Bundesteilhabegesetzes (§32 SGB IX) über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden.

Kurzfilm über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in dt. Gebärdensprache

Standort Teilhabeberatung Hildesheim


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